6 bis 12 Schüler/-innen

IWW AG
4.9/5 (127 avis)
Wetzikon
Formation
07/07/2025
Schüler/-innen Formation Wetzikon Part-time Emploi Suisse Carrière Recrutement

Description du poste

Les Schulgelder pour l'année scolaire 2025/2026 incluent divers matériels.

Tâches

• Les frais de scolarité couvrent les consommables et matériaux divers.

• Les leçons de SOL sont intégrées au programme scolaire.

• Les élèves peuvent s'inscrire pour des cours supplémentaires.

Compétences

• Les parents doivent comprendre les conditions d'inscription.

• Connaissance des frais scolaires et des modalités de paiement.

• Capacité à gérer les inscriptions et les documents nécessaires.

SCHULGELDER Schuljahr 2025/2026 In unseren Schulgeldern sind die Arbeits- & Verbrauchsmaterialien, Handarbeits- & Werkmaterialien, Nahrungsmittel für den Hauswirtschaftsunterricht sowie die Kosten für ein Wahlpflichtfach an der 3. Oberstufe inbegriffen. Ebenso inbegriffen sind die im Stundenplan integrierten SOL-Lektionen (= selbst organisiertes Lernen). Die Lehrmittel werden nach neuem Volksschulgesetz ab Schuljahr 08/09 kostenlos durch die Wohnortgemeinde (gilt nur für Schüler/-innen des Kantons Zürich) abgegeben und müssen dort - sollte die Schulgemeinde keine Vereinbarung bezüglich Abgabe der Lehrmittel durch die IWW AG haben - durch die Eltern bezogen werden. Bei Umstufungen oder Umteilungen von Schüler/-innen der IWW AG kann die maximale Schüler/-innen-anzahl vorübergehend überschritten werden. In diesem Fall bleibt sich das Schulgeld gleich. Die angegebenen Schulgelder beziehen sich auf ein Quartal. TAGESSCHULUNG: REGELKLASSEN

Primarstufe

  • 1./2. Primarklasse

6 bis 12 Schüler/-innen

Fr.

6 400.00

  • 3./4. Primarklasse

6 bis 12 Schüler/-innen

Fr.

6'730.00

  • 5./6. Primarklasse

6 bis 12 Schüler/-innen

Fr.

7'140.00

Oberstufe

  • 1./2./3. Sekundarklasse A

6 bis 12 Schüler/-innen

Fr.

7 190.00

  • 1./2./3. Sekundarklasse B

6 bis 12 Schüler/-innen

Fr.

7 190.00

  • Individuelles 10. Schuljahr 6 bis 12 Schüler/-innen

Fr.

7 190.00

TAGESSCHULUNG: SPEZIALKLASSEN Primarstufe

  • Förderklassen Kindergarten siehe Konzept Förderklassen Zyklus 1 Fr. 20'490.00
  • Förderklassen Zyklus 1 siehe Konzept Förderklassen Zyklus 1 Fr. 20'490.00
  • Fördergruppen Zyklus 2 max. 5 Schüler/-innen Fr. 20'490.00
  • 1./2./3. Primarklasse+ max. 8 Schüler/-innen Fr. 11 660.00
  • 4./5./6. Primarklasse+ max. 8 Schüler/-innen Fr. 13 920.00

Oberstufe

  • Fördergruppen Zyklus 3 max. 5 Schüler/-innen Fr. 20 490.00
  • 1. - 3. Sekundarklasse A/B/C+ max. 8 Schüler/-innen Fr. 13'920.00
  • 1. - 3. Sekundarklasse A/B/C+ max. 16 Schüler/-innen mit zwei Fachpersonen Fr. 13'920.00

SPEZIELLE / ZUSÄTZLICHE KOSTEN - Einschreibegebühr (einmalig bei Eintritt) Fr.

300.00

• Einzelunterricht / Gruppenunterricht bis 5 Schüler/-innen auf Anfrage

• Pädagogisch-Therapeutische Massnahmen / Logopädie (pro Lektion*)

Fr.

155.00

  • Privatunterricht / Nachhilfe Primarschüler/-innen (pro Lektion*) Fr.

90.00

  • Privatunterricht / Nachhilfe Oberstufenschüler/-innen (pro Lektion*) Fr.

94.00

• Das Mittagessen, Lagerbeiträge, Beiträge an weitere Unternehmungen (Skitag, Sporttag, Exkursionen etc.) und Schulische Eignungsabklärungen werden separat erhoben.

• Lehrmittelpauschalen**

(für ausserkantonale Schüler/-innen & Schulgemeinden mit Pauschalentschädigung) Fr.

220.00

  • Materialpauschale Kindergarten** Fr.

220.00

• = Abmeldungen mind. 24 Std. vorher, ansonsten müssen die Lektionen verrechnet werden.

• *

= Lehrmittel-/Materialpauschalen sind auch bei unterjährigem Eintritt vollumfänglich geschuldet. Wetzikon, 12.03.2025

Allgemeine Geschäftsbedingungen der IWW AG / Tagesschule Anmeldung

Die Anmeldung ans IWW erfolgt mit der Unterzeichnung des entsprechenden Anmeldeformulars durch die gesetzliche Vertretung. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung durch die IWW AG zustande. Die gesetzliche Vertretung akzeptiert mit ihrer Unterschrift diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Schul- und Hausordnung, die Allgemeinen Elterninformationen, die Elterninformation Mittagspause am IWW sowie die aktuelle Schulgelderliste. Ebenso bestätigt die gesetzliche Vertretung, die Schul- und Hausordnung mit ihrem Kind besprochen zu haben. Eintritte/Austritte ins/vom IWW sind durch die gesetzliche Vertretung der Schulpflege am Wohnort zu melden. Ein Übertritt ans IWW ist auch während eines laufenden Schuljahres möglich. Die einzelnen Schulkonzepte der Primar- & Oberstufe sowie der Spezialklassen inkl. Fördergruppen bilden integrierender Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Schulgemeinden akzeptieren mit der Zustellung einer Kostengutsprache die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der IWW AG.

Rechnungsstellung

Die Rechnungsstellung erfolgt semesterweise, quartalsweise oder monatlich und ist jeweils im Voraus zu bezahlen. Bei monatlicher Ratenzahlung wird ein Zuschlag von 5% vom gesamten Schulbetrag auf der ersten Monatsrechnung verrechnet. Besuchen Geschwister gleichzeitig die Tagesschule und wird das Schulgeld vom selben Rechnungsempfänger bezahlt, wird das Schulgeld für das zweite und jedes weitere Kind um je 10% reduziert. Der Abzug errechnet sich dabei aus dem Durchschnitt der Schulgelder der Geschwister. Bei Eintritt während des Schuljahres berechnet sich das Schulgeld aufgrund der verbleibenden Schulwochen (inkl. angebrochener Woche). Die Einschreibegebühr wird bei Erstanmeldung an die Tagesschule fällig. Schulische Abklärungen werden separat in Rechnung gestellt. Die Kosten für das obligatorische Mittagessen sowie die Mittagsbetreuung (siehe Blatt "Mittagspause") werden je nach Stundenplan für ein, zwei oder drei Wochentage semesterweise in Rechnung gestellt und betragen pro Mittagessen Fr. 16.00. Bei einem allfälligen Lager wird für das Essen ein Pauschalbetrag von Fr. 80.00 für die Lagerwoche in Rechnung gestellt. Eine teuerungsbedingte Anpassung des Schulgeldes während des Jahres bleibt ausdrücklich vorbehalten. Bei Anpassungen von Schul-, Stufen- oder Klassenkonzepten bleibt eine Anpassung des Schulgeldes auf Beginn eines neuen Schuljahres ausdrücklich vorbehalten. Die IWW AG ist bei Zahlungsverzug berechtigt, pro ausgestellte Mahnung eine Mahngebühr von Fr. 20.00 zu verlangen. Erstanmeldungsrückzug

Bei einem Erstanmeldungsrückzug an der Tagesschule werden folgende Beträge geschuldet:

bis zum 30. Juni

• die Einschreibegebühr und eine Umtriebsentschädigung von Fr. 1'000.00 im Monat Juli

• das Schulgeld für einen Monat ab 1. August

  • das Schulgeld für ein Schulquartal Kündigung des Schulplatzes

Eine Kündigung ist nur möglich auf Schuljahresende (Ende Juli) durch eingeschriebenen Brief an die Schulleitung bis 20. April (=Empfangsdatum des eingeschriebenen Briefes bei der IWW AG). Dies gilt auch für Schüler/-innen der 6. Primarklassen, welche am Ende des laufenden Schuljahres aus der IWW AG austreten wollen. Bei Nichteinhalten der Kündigungsfrist oder der Kündigungsform wird das Schulgeld für ein weiteres Schulquartal (ab Austrittsdatum gerechnet) geschuldet. Hinzu kommt eine Umtriebsentschädigung von Fr. 1'000.00. Aus disziplinarischen oder anderen schwerwiegenden Gründen kann die Schulleitung eine Schülerausweisung vornehmen. In einem solchen Fall wird das Schulgeld für ein weiteres Schulquartal (ab Austrittsdatum gerechnet) geschuldet. Versicherung

Es besteht keine Versicherungsdeckung durch die IWW AG. Mit der Unterzeichnung des Anmeldeformulars bestätigt die gesetzliche Vertretung, für ihr Kind die entsprechenden Versicherungen abgeschlossen zu haben (Unfall, Haftpflicht etc.). Haftung für Schäden / Diebstähle Die gesetzliche Vertretung haftet vollumfänglich für die von ihrem Kind verursachten Schäden an Personen und Sachen in der Schule / an der Schule / auf dem Weg zur oder von der Schule sowie während schulischen Ausflügen, Projekttagen oder während Schullagern. Bei Schäden an Immobilien oder Mobilien der IWW AG sowie an Gegenständen im Eigentum der IWW AG oder deren Mitarbeiter/-innen richtet sich die Schadenssumme nach dem Neuwert. Die IWW AG lehnt jegliche Haftung bei Diebstählen (inkl. Velounterstand und Kickboardständer) ab. Aufzeichnungsgeräte/Kameras

Die Vertragsparteien akzeptieren den Einsatz von Kameras und Aufzeichnungsgeräten auf dem Areal der IWW AG. Die Bestimmungen des Datenschutzes werden dabei von der IWW AG eingehalten. Gerichtsstand

Gerichtsstand für Streitigkeiten aus vorliegendem Vertragsverhältnis ist Wetzikon/ZH. Es bleibt der IWW AG überlassen, den Vertragsnehmer an seinem Wohnort zu belangen. Wetzikon, 12.03.2025

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